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Anfrage vom 30.01.2023

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten:

1. Gibt es bereits Überlegungen zur Anpassung der Hebesätze zur neuen Grundsteuer in Waghäusel und wie sehen diese aus? Wie ist der Zeitplan?

2. Hat das Bruchsaler Finanzamt genug Personal, um die Rückmeldungen der Steuerpflichtigen so zügig zu bearbeiten, dass die nötigen Anpassungen rechtzeitig berechnet werden können?

3. Wie viele grundsteuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten sind in Waghäusel insgesamt vorhanden und für wie viele von diesen sind vom Finanzamt Bruchsal bereits Grundsteuerwerte festgestellt worden?

4. Wie will die Stadtverwaltung eine zeitnahe Feststellung der Grundsteuerwerte sicherstellen, damit genügend Zeit bleibt, die Hebesätze anzupassen?

5. Auf welcher Basis soll der Faktor für die Anpassung der Hebesätze in Waghäusel ermittelt werden?

6. Soll für jeden einzelnen Grundsteuerzahler ein Vorher-Nachher-Vergleich der Grundsteuerlast errechnet werden oder nur ein Vorher-Nachher-Vergleich des gesamten Grundsteueraufkommens der Stadt, oder was ist stattdessen geplant?

7. Welche Zeitpunkte werden herangezogen, falls ein Vorher-Nachher-Vergleich geplant ist?

8. Welche Möglichkeiten gibt es für die Stadt, soziale Härten abzuschwächen, denen einkommensschwache Eigenheimbesitzer durch deutliche Steuererhöhungen ausgesetzt sein können?

 

Sachverhalt/Begründung

Im Mai 2019 hat der damalige Finanzminister Olaf Scholz versprochen: "Die Kommunen werden ihre Hebesätze so anpassen, dass die Reform aufkommensneutral bleibt."

Daher verweisen wir auf das Bundesfinanzministerium, das auf seiner Webseite (1) folgenden Hinweis stehen hat:

Grundsteuerbescheid von Stadt oder Gemeinde

… Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Auch auf der Webseite der Landesregierung Baden-Württemberg (2) gibt es Hinweise zur Grundsteuererklärung:

Eigenes Modell für Grundsteuer B im Land

…  Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden die Kommunen maßgeblich mit, indem sie den Hebesatz festlegen. Die kommunalen Landesverbände haben sich zum Ziel der Aufkommensneutralität bekannt. Neu berechnet und festgesetzt werden die Hebesätze von den Kommunen, wenn die Finanzämter die neuen Steuermessbeträge weitestgehend erstellt und übermittelt haben.

Der AfD ist bekannt, dass die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erhoben wird und die Neuberechnung und Neufestsetzung der Hebesätze erst 2024 durch die Kommunen erfolgen soll, wenn die Finanzämter die neuen Steuermessbeträge weitestgehend erstellt und übermittelt haben.

Aber Florian Köbler, Chef der Steuergewerkschaft, sagt in einem Artikel des Handelsblattes vom 02.09.2022: Er sieht die Kommunen gefordert: "Dort müssten schon längst Hochrechnungen und Vorbereitungen getroffen werden, um die Hebesätze anzupassen. Ansonsten drohen zum Teil massive Grundsteuererhöhungen". (3)

Beispiel Stuttgart:

"Belässt die Stadt Stuttgart den Hebesatz, was noch nicht klar ist, bei den derzeit geltenden 520 Prozent, würde der Eigentümer künftig mehr als 3000 Euro jährliche Grundsteuer zahlen – zehn Mal so viel wie derzeit."

Daher sehen wir es als notwendig, unsere Anfrage bereits jetzt zu stellen. Auch betrifft diese Anfrage die Stadt Waghäusel direkt.

 

Antwort der Verwaltung vom 01.02.2023

1. Gibt es bereits Überlegungen zur Anpassung der Hebesätze zur neuen Grundsteuer in Waghäusel und wie sehen diese aus? Wie ist der Zeitplan?
Bisher noch nicht, da die Berechnungsgrundlagen der Stadt noch nicht vollständig vom Finanzamt vorliegen

2. Hat das Bruchsaler Finanzamt genug Personal, um die Rückmeldungen der Steuerpflichtigen so zügig zu bearbeiten, dass die nötigen Anpassungen rechtzeitig berechnet werden können?
Ist uns nicht bekannt, jedoch kommen regelmäßig Bescheide per Post bei uns an.

3. Wie viele grundsteuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten sind in Waghäusel insgesamt vorhanden und für wie viele von diesen sind vom Finanzamt Bruchsal bereits Grundsteuerwerte festgestellt worden?
Es sind bei der Grundsteuer A ca. 1.577 und bei der Grundsteuer B ca. 10.800 wirtschaftliche Einheiten vorhanden. Bisher haben wir ca. 400 Bescheide der Grundsteuer B vom Finanzamt zugestellt bekommen (Stand 31.01.2023).

4. Wie will die Stadtverwaltung eine zeitnahe Feststellung der Grundsteuerwerte si-cherstellen, damit genügend Zeit bleibt, die Hebesätze anzupassen?
Bei der Umsetzung sind wir an das Rechenzentrum gebunden. Das Rechenzentrum wird Mitte des Jahres die Messbeträge digital zur weiteren Verarbeitung in unser Programm einspielen. Aktuell hilft zusätzlich eine Halbtags-Kraft bei der Überprüfung bzw. Kontrolle der Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt. Eine Kontrolle der Bescheide ist vom Städte- und Gemeindetag speziell gewünscht.

5. Auf welcher Basis soll der Faktor für die Anpassung der Hebesätze in Waghäusel ermittelt werden?
Die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B wird voraussichtlich anhand der Summe der Messbeträge aller Grundstücke erfolgen.

6. Soll für jeden einzelnen Grundsteuerzahler ein Vorher-Nachher-Vergleich der Grundsteuerlast errechnet werden oder nur ein Vorher-Nachher-Vergleich des gesamten Grundsteueraufkommens der Stadt, oder was ist stattdessen geplant?
Programmtechnisch wird ein Vorher-Nachher-Vergleich vermutlich nicht möglich sein, da wir an das Rechenzentrum gebunden sind. Ein Vorher-Nachher-Vergleich des gesamten Grundsteueraufkommens ist zur Berechnung bzw. Festlegung des Hebesatzes ab 2025 notwendig.

7. Welche Zeitpunkte werden herangezogen, falls ein Vorher-Nachher-Vergleich geplant ist?
ist bisher noch nicht absehbar

8. Welche Möglichkeiten gibt es für die Stadt, soziale Härten abzuschwächen, denen einkommensschwache Eigenheimbesitzer durch deutliche Steuererhöhungen aus-gesetzt sein können?
Keine. Gff. kann staatliche Hilfe beantragt werden (Wohngeld, Sozialhilfe)

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