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Aus dem Gemeinderat vom 27. Juli 2020

Eine öffentliche Auslegung hilft den Waghäuselern nicht.

(rick) Isophonenkarte, Hot-Spots, LDEN, LN, dB(A), Schallausbreitungsberechnung, RSL-90, T30 und dazu rund 149 Seiten – Hand aufs Herz: Wer kann damit etwas anfangen?

Daher hat die AfD im Gemeinderat gefordert, die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung als Bürgerversammlung durchzuführen. So bekommen alle Interessierten durch Herrn Köhler des Büros Köhler & Leutwein die Planung mit ihren Begrifflichkeiten erklärt und können ihre Fragen direkt durch den Planer beantwortet bekommen. Ihre Anregungen und Bedenken werden dort gleich zu Protokoll gegeben und sind somit Bestandteil des Verfahrens.

Diese transparente Bürgerbeteiligung ist auch jetzt, zu Zeiten von Covid19, möglich. § 10 Abs. 4 der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg lässt dies explizit zu. Die Stadt Waghäusel verfügt auch über genügend große Hallen.

Die Alternative dazu ist, Sie müssen zum Rathaus gehen, sich durch den Papierwust durcharbeiten und möglichst auf einen Mitarbeiter des Rathauses treffen, der Ihnen die Grundzüge erklären kann. Herr Köhler vom Büro Köhler & Leutwein wird Ihnen dort die Berechnungsgrundlagen und Ergebnisse der einzelnen Gebiete nicht erläutern können.

Jetzt kommt es auf den Willen der Stadtverwaltung an, die Öffentlichkeit gut und wertschätzend am Lärmaktionsplan zu beteiligen.

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