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Rede zur Stellungnahme der Stadt Waghäusel zum Antrag der Deutschen Erdwärme GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken im Konzessionsfeld Waghäusel-Philippsburg an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

Bezug: TOP 8 der Sitzung des Gemeinderats am 24.07.2023 zu finden als pdf-Datei unter https://waghaeusel.more-rubin1.de/meeting.php?id=2023-GR-146

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Im Frühjahr dieses Jahres fand der Bürgerentscheid über die Nutzung der Tiefengeothermie in Waghäusel statt. Faktisch ging es darin "nur" um die Frage, ob städtische Grundstücke dafür zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die große Mehrheit hat sich dagegen ausgesprochen.

Doch dieser Bürgerentscheid hat ganz deutlich gezeigt, dass die Waghäuseler generell gegen die Tiefengeothermie in ihrer Heimatstadt sind. Auch wenn dies nicht die Frage der Entscheidung war, so ist es doch der Bürgerwille. Und dieser Bürgerwille ist zu akzeptieren.

So sehen wir es als, gelinde ausgedrückt, befremdlich an, wenn die Stadtverwaltung nun der Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis für die Deutsche ErdWärme zustimmen möchte. Das ist ein wunderbarer Weg, die Tiefengeothermie durch die Hintertüre doch noch zu realisieren und somit den im vorigen Tagesordnungspunkt behandelten Energieplan umzusetzen.

Es wird sich in der Begründung der Zustimmung auf § 11 Bundesberggesetz (BBergG) bezogen. Angeblich seien alle Voraussetzungen für die Verlängerung der Erlaubnis gegeben und die Stadt könne nichts dagegen tun.

Als Ansatzpunkt für die Ablehnung könnte jedoch der Absatz 10 des obigen Paragraphen  mit den "überwiegenden öffentlichen Interessen" dienen.

Der Begriff des öffentlichen Interesses ist recht undefiniert.

Als "öffentliches Interesse" werden die Belange des Gemeinwohls bezeichnet. Dieses ist vom Individualinteresse, also dem Interesse des Einzelnen, abzugrenzen. Das öffentliche Interesse hat grundsätzlich Vorrang vor dem Individualinteresse. Eine Abwägung hat zu erfolgen. Die Anwendung einer drittschützenden Norm (Enteignung, Aufstellung eines Bauleitplans) sehe ich hier nicht.

Es geht um das Individualinteresse der Deutschen ErdWärme als Wirtschaftsunternehmen gegen das Interesse der Mehrheit der Waghäuseler, was als öffentliches Interesse und Belang des Gemeinwohls gewertet werden kann. Die Menschen wollen das Risiko der Tiefengeothermie nicht.

Somit sehen wir § 11 Absatz 10 BBergG als einschlägig und anzuwenden.

Die Verwaltung hat als oberste Aufgabe, das Wohl und die Interessen der Bürger zu schützen und zu vertreten.

Andere Gemeinden der Umgebung, wie Oberhausen-Rheinhausen und Ubstadt-Weiher haben sich sehr wohl ablehnend zur Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium geäußert. Waghäusel muss das auch können.

Daher lehnen wir die Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange in der vorgelegten Form ab. Das Wohl und Interesse der Bürger hat Vorrang.

Ruth Rickersfeld
Stadträtin

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