Antrag zum Haushalt 2025 vom 08.09.2024
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt wird die Hebesätze der Grundsteuer so senken, dass in der Summe das neue Grundsteueraufkommen ab 2025 gemäß der Vorgabe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) neutral bleibt und zu keiner Steuererhöhung in der Summe führt.
2. Die Gemeinde wird zudem die Hebesätze so festlegen, dass die Erhöhung zur bisherigen Grundsteuer für gewerblich wie privat genutzte Wohnräume, Gebäude und Grundstücke im Einzelfall maximal 30 Prozent beträgt.
Begründung:
Unsere Stadt soll für die Menschen zukunftssicher werden. Dazu zählen bezahlbare Mieten und Pachten von Wohnungen wie von gewerblichen Räumen und Flächen für Privatpersonen, Unternehmen sowie die bezahlbare Selbstnutzung von Wohneigentum. Die Belastung durch die kommunale Grundsteuer darf nicht weiter steigen, deshalb müssen die Hebesätze der Grundsteuer gesenkt werden.
Der Gesetzgeber hat 2019 die Grundsteuer reformiert. Er musste aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) tätig werden. Auf Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln.
Alle Grundstückseigentümer waren seit 1. Juli 2022 verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 die Feststellungserklärungen abzugeben. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem Jahr 2025 zu zahlen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erklärt, dass die Grundsteuerreform für die Kommunen "möglichst aufkommensneutral“ sein soll.
Das Land Baden-Württemberg wendet ein eigenes Grundsteuermodell an, das vom Bundesmodell, welches mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde und von der Mehrzahl der Bundesländer angewendet wird, abweicht.
Die Grundsteuerreform war und ist massiver Kritik ausgesetzt.
Die Angst bei Haus- und Wohnungsbesitzern ist groß, durch die neue Grundsteuerreform ab 2025 eine weitaus höhere Grundsteuer bezahlen zu müssen als bisher. Extrembeispiel ist das eines Rentners aus Freiburg, der künftig 2478 Prozent mehr zahlen soll. Sollten die Gemeinden den Grundsteuerhebesatz nicht ausgleichend senken, werden solche Extremfälle keine Ausnahme mehr.
Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer, die sich an der ohnehin schon schwachen Vermögenssubstanz der Bürger bedient. Sie ist von privaten, gewerblichen und landwirtschaftlichen Nutzern aus bereits versteuertem Vermögen und Einkommen zu entrichten und erhöht die bereits überdurchschnittliche Steuer- und Abgabenlast der Bürger in unserer Stadt. Damit werden einkommensschwache Haushalte überproportional belastet.
Die Grundsteuer erhöht im gewerblichen Bereich die Herstellungs- und Gestehungskosten für Waren und Dienstleistungen. Eine hohe Grundsteuer schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und verringert die Attraktivität für gewerbliche Neuansiedlungen.
Die Grundsteuer erhöht die Kosten des Wohnens für Eigentümer wie Mieter. Eine hohe Grundsteuer fördert die Explosion der Mietkosten sowie der allgemeinen Inflation und ist somit sozial unverträglich. Mit jeder Grundsteuererhöhung wird die Wohnungsnot noch weiter verschärft und auch hierdurch die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen noch einmal zusätzlich geschwächt sowie die bereits hohe Inflationsrate angefeuert.
AfD-Fraktion
Ruth Rickersfeld
Rouven Brechlin
Gerd Gleixner
Frank Weick